Eintragungsbewilligung
Unter Eintragungsbewilligungen sind Urkunden in Bezug auf Lasten und Beschränkungen an einem Grundstück zu verstehen wie Auflassungsvormerkungen, Wege- und Leitungsrechte.
Unter Eintragungsbewilligungen sind Urkunden in Bezug auf Lasten und Beschränkungen an einem Grundstück zu verstehen wie Auflassungsvormerkungen, Wege- und Leitungsrechte.
Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (Baulast) kann eine zivilrechtliche Sicherung durch eine Eintragung in Abteilung II des Grundbuches erfolgen. geoport unterstützt Sie bei der Beschaffung der Urkunden.
Über geoport können Sie bundesweit Eintragungsbewilligungen anfordern. Einige Unterlagen müssen dabei vor Ort dokumentiert werden. Dies stellt für uns durch den Einsatz eines Außendienstes kein Hindernis dar.
Da geoport die Auskünfte direkt von der zuständigen Behörde bezieht, erhalten Sie immer das aktuellste Dokument.
Da Eintragungsbewilligungen nicht digital abgerufen werden können, unterstützt Sie geoport bei der Beschaffung und übernimmt die Kommunikation mit den jeweiligen Ämtern und Behörden. Sie bestellen – wir kümmern uns um den Rest.
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