Altlastenauskunft
Nach dem BBodSchG werden Altlasten als Altablagerungen und Altstandorte definiert, wenn durch diese schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Nach dem BBodSchG werden Altlasten als Altablagerungen und Altstandorte definiert, wenn durch diese schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Umweltbelastungen und Kontaminierungen können sich negativ auf den Wert eines Grundstücks auswirken. Vermeiden Sie böse Überraschungen, indem Sie die entsprechenden Dokumente prüfen.
Doch woher erhalte ich Altlastenauskunft, an wen muss ich mich wenden und welche Unterlagen sind erforderlich? Seit vielen Jahren stehen wir mit den zuständigen Umweltämtern in Kontakt. Der Bestellprozess für die Beschaffung von Altlastenauskünften wurde im Laufe der Zeit stark optimiert, sodass der Aufwand für unsere Kunden auf ein Minimum reduziert wurde. Über geoport werden jährlich über 20.000 Altlastenauskünfte bezogen.
Auf geoport können Sie deutschlandweit Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis anfordern. Sie lösen den Auftrag aus, übersenden uns eine Eigentümervollmacht und einen Grundbuchauszug – wir kümmern uns um alles Weitere.
Da geoport die Auskünfte direkt von der zuständigen Behörde bezieht, erhalten Sie immer das aktuellste Dokument.
Altlastenauskünfte können grundsätzlich nicht digital abgerufen werden. Eine Beantragung bei dem zuständigen Amt ist unumgänglich. Daher sind wir auf deren Lieferzeiten angewiesen.
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Ergänzen Sie in der übersichtlichen Eingabemaske die für die Bestellung relevanten Daten.
Erhalten Sie die Lieferung der angeforderten Dokumente innerhalb weniger Minuten (ausgenommen amtliche Daten).