Bereitstellungspauschale auf K.A.R.L.-Produkte entfällt

Bereitstellungspauschale auf K.A.R.L.-Produkte entfällt

Die 7. MaRisk-Novelle wandelt die Berücksichtigung von ESG-Risiken im Rahmen der Immobilienbewertung von einem KANN in ein MUSS. on-geo unterstützt Sie bei der Risikobetrachtung und bietet K.A.R.L.-Naturgefahrendaten ab 01.07.23 zu noch günstigeren Preisen an.

Die Novelle übernimmt insbesondere die Anforderungen der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung und verankert die inhaltlichen Schwerpunkte aus dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Regelungstext.

Das bereits seit 2019 vorliegende BaFin-Merkblatt galt bisher lediglich als Orientierungshilfe, jetzt werden die Inhalte zu prüfungsrelevanten Anforderungen. In Sachen ESG-Risiken geht die BaFin damit von 0 auf 100. Die Aufsicht stellt dadurch den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken an eine zentrale Position im gesamten Risikomanagement.

Das Einbeziehen von ESG-Risiken bei der Kreditvergabe und insbesondere bei der Bewertung von Immobiliensicherheiten wird in Zukunft nicht mehr wegzudenken sein. Im Zuge des Klimawandels spielt die Beurteilung von physischen- und Transitionsrisiken eine ganz wesentliche Rolle bei der Erfüllung dieser Anforderungen.

Physische Risiken ergeben sich dabei sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Folglich ist es essenziell, die Risiken durch Naturgefahren für Immobilien erkennen und gegebenenfalls auch beziffern zu können. Die Analyse von Naturgefahrenexpositionen und das Feststellen von Vulnerabilitäten muss im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an Hypothekendeckungswerte entsprechende Beachtung finden. Paragraph 15 Pfandbriefgesetz sowie Art. 208 Abs. 5 CRR fordern für solche Immobiliensicherheiten angemessene Versicherungen.

Die auf geoport verfügbaren K.A.R.L.-Naturgefahrenanalysen erfüllen alle diese Anforderungen und sind zudem – insbesondere im Zusammenspiel mit LORA – äußerst effizient einsetzbar, da sie direkt in das LORA-Gutachten importiert werden können. Die Folge: Kein lästiges Abtippen mehr und somit ein Plus an Zeit und personeller Verfügbarkeit!

Und auch finanziell lohnt sich die Entscheidung für K.A.R.L.. Ab dem 01.Juli 2023 entfällt bei allen Reports zu K.A.R.L.-Naturgefahrenanalysen die Bereitstellungspauschale. Besser kann der Monat nicht beginnen, oder?