Am 1. Januar 2025 tritt das neue Grundsteuer-Reformgesetz in Kraft. Damit werden die Karten zur Berechnung des Grundsteuersatzes neu gemischt. Ziel der Grundsteuerreform ist es, für Fairness zu sorgen sowie die bisherigen Bewertungsverfahren zu vereinfachen. Die Reform soll „aufkommensneutral“ bleiben. Das bedeutet, dass die jährlichen Steuereinnahmen, sprich die Steuerlast für Immobilienbesitzer, insgesamt nicht steigen werden. ...
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